Edingen-Neckarhausen
Der DJK-Sportplatz gehört der Gemeinde, die auch über dessen Nutzung bestimmen kann. Dies ist eine Kernaussage des Schreibens von Jürgen Behrendt, dem Rechtsberater der Gemeinde, an Bürgermeister Marsch, der es dem "MM" überlassen hat. Im Juli hatte der DJK-Vorsitzende Joachim Schwörer argumentiert, dass es sich bei der DJK-Anlage nicht um einen Gemeindeplatz handle, weil der Verein den Platz selbst hergestellt hätte. Deshalb stehe die Nutzung vorrangig der DJK zu. Dieses Argument lässt Rechtsanwalt Behrendt nicht gelten, weil es "unbeachtlich" sei. Zudem habe die Gemeinde - entgegen den ursprünglichen Vereinbarungen - im Jahr 1979 Instandsetzungsarbeiten und Pflege des Platzes übernommen sowie die Anlage des Kunstrasens bezahlt. Aus all dem ergebe sich, dass die Gemeinde über die Nutzung bestimmen könne.
Die Gemeinde kann den Vertrag mit der DJK auch jederzeit kündigen, wie es in dem Schreiben weiter heißt. Demnach ist ein Vertrag, der über mehr als 30 Jahre läuft, nach Ablauf von 30 Jahren kündbar. Handelt es sich um einen Pachtvertrag, beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr, bei einem Leihvertrag nur drei Monate. Der Vertrag zwischen Gemeinde und DJK wurde 1958 geschlossen. kba
Mannheimer Morgen
23. Oktober 2010